Grundschule See "Hermann C. J. Fölsch"

Elterninfo

Notfallplan bei Personalausfällen im Hort See (Stand: 07/2023)

Einleitung

Die Qualität der Hortbetreuung ist in starkem Maße von einer verlässlichen Personalausstattung mit pädagogischen Fachkräften abhängig. Personelle Stabilität und Kontinuität sind wesentliche Voraussetzungen, um den gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag umzusetzen, den Schutz der Kinder zu gewährleisten und ihre Betreuung zu sichern.

In Zeiten des Fachkräftemangels kommt es jedoch immer häufiger zu akuten Personalengpässen, die den Betrieb der Einrichtung erheblich beeinträchtigen können. Zudem stellen Personalausfälle, geplant z.B. durch Urlaub und Fortbildung, insbesondere aber unvorhergesehene Ausfälle z.B. durch kurzfristige Erkrankungen, in unserer Einrichtung eine fortwährende Herausforderung dar. Vieles kann durch flexibles Reagieren im Team aufgefangen und gemeistert werden. Darüber hinaus ist es für uns notwendig und hilfreich – entsprechend dem Grad er Notsituation - nach einem strukturierten Notfallplan vorzugehen. Ziel des Planes ist es, in einer konkreten Notsituation handlungssicher, transparent und nachvollziehbar verfahren zu können.

Es ist auch in Notfallsituationen unser Anspruch, dass Abstriche in der Betreuungsqualität möglichst vermieden werden. Das Team beachtet bei der weiteren Planung die individuellen Belastbarkeitsgrenzen und den aktuellen Gesundheitszustand der anwesenden Fachkräfte. Das Wohlbefinden hat eine unmittelbare Auswirkung auf das Wohl des Kindes und stellt eine wichtige Bedingung für eine qualitativ hochwertige Betreuung Ihres Kindes dar, die wir sehr ernst nehmen.

Allgemein rechtliche Grundlagen

Grundsätzlich ist unter 3 maßgeblichen rechtlichen Grundlagen zu unterscheiden:

1. den für den Auftrag der Kindertageseinrichtung zur Erziehung und Bildung erforderlichen Voraussetzungen zum Betrieb einer Einrichtung (Bundesebene: vgl. § 22 SGB VIII, § 45 SGB VIII, § 47 SGB VIII)

2. dem erforderlichen Mindestpersonalschlüssel (§ 12 SächsKitaG) und der entsprechenden Qualifikation des Fachpersonal (§ 1,2 SächsQualiVo) zur Absicherung des Einsatzes von ausreichend Personals im Sinne der Sicherstellung des Kindeswohls (Landesebene)

3. und der Gewährleistung der Aufsichtspflicht (vgl. § 832 BGB)

Die Meldepflicht erheblicher personeller Ausfälle besteht gegenüber dem Landesjugendamt als betriebserlaubniserteilende Behörde (Landesjugendamt, Carolastraße 7, 09111 Chemnitz). Um eine drohende Kindeswohlgefährdung abzuwenden und die Aufsichtspflicht sicherzustellen, ist der Träger bei personellen Ausfällen verpflichtet, entsprechende Maßnahmen im Sinne des folgenden Notfallplans zu ergreifen.

Vorfeldmaßnahmen

Eine der Grundlagen für die Wirksamkeit unseres Notfallplanes sehen wir in einer guten Personalsteuerung und folgenden wichtigen Vorfeldmaßnahmen, die dazu beitragen Personalnotstände zu vermeiden:

    • Anpassung der Urlaubsregelung für die Fachkräfte (z.B. Urlaub ist vorrangig in den Schulferien zu nehmen, nur eine Fachkraft bekommt gleichzeitig außerhalb der Ferien ihren Urlaub genehmigt)

    • Aufnahme von Hilfskräften und Werbung bei freien Plätzen: Freiwilliges soziales Jahr, Praktikanten

    • bei geplanter Abwesenheit (z.B. Urlaub, Fortbildungen oder Ähnlichem) sind alle notwendigen Verschiebungen schon im Dienstplan geregelt und abgesprochen

    • Personenberechtigte werden über Notfallplan aufgeklärt und klar darauf hingewiesen, dass wir als Einrichtung keine 100%-Betreuung gewährleisten können, sondern eine unterstützende Funktion einnehmen. Es ist die Verantwortung der Personensorgeberechtigten, sich um die Betreuungssicherung im Fall von Einschränkungen des Betreuungsangebotes unseres Hortes zu kümmern.

    • Abfrage der Personensorgeberechtigten zur Notbetreuung/ Notgruppe

    • Maßnahmen zur Durchführung des IfsG (z.B. Nichtannahme kranker Kinder aus der Einrichtung, Einhalten der 48h Symptomfreiheit bei Fieber und Magen-Darm-Erkrankungen bis zur Wiederaufnahme im Hort)

    • Jährliche Schließzeiten

    • Abfragen nach dem tatsächlichen Betreuungsbedarf bei Brückentagen und Schulferien, um so Personal gut planen zu können

Notgruppe

Kinder, deren Personenberechtigte eine andere Betreuungsmöglichkeit haben, sollen in dieser Zeit die Einrichtung nicht besuchen. Die Möglichkeit einer Notbetreuung hängt von der Solidarität der Personenberechtigten ab. Können diese die Kinder nicht anderweitig betreuen, wird der Hort geschlossen, da die Aufsichtspflicht nicht mehr gewährleistet ist. Die Dauer der Notbetreuung wird an der Außentür des Hortes ausgehängt und ist zudem der Hort-Homepage zu entnehmen.

Vorgehen und konkrete Maßnahmen bei nicht geplanten personellen Engpässen

Unser Notfallplan gliedert sich in vier Stufen und gilt bei voller Kinderzahl. Notsituationen müssen jedoch immer im Einzelfall bewertet werden, bevor entsprechende Schritte eingeleitet werden.

1. Vorgehensweise bei Notfallstufe 1 (2 von 7 Fachkräften fehlen)

    • Im nicht geplanten Abwesenheitsfall (z.B. Krankheit) hat sich die Fachkraft unverzüglich, jedoch spätestens bis 7:00 Uhr telefonisch im Hort abzumelden.

    • Der Träger wird informiert.

    • Beim Frühhort - Dienst ist die Leitung bis 5:00 Uhr zu informieren.

    • Teamabsprachen für Früh- und Spätdienste erfolgen zeitnah.

    • Absprachen zur Anordnung von Mehrarbeit

    • Beim Fehlen von mindestens 2 Fachkräften erfolgt die Hausaufgabenerledigung in zusammengelegten Hausaufgabenzimmern klassenübergreifend.

    • Kein Abbau von Mehrarbeitsstunden

    • Die Leitung hilft verstärkt im Gruppendienst aus (Achtung: dafür bleiben andere wichtige Arbeiten liegen)

2. Vorgehensweise bei Notfallstufe 2 (3 von 7 Fachkräften fehlen)

    • Die Maßnahmen nach Stufe 1 werden übernommen.

    • Modifikation, Verschieben oder Streichen geplanter Projekte, Vorhaben, pädagogischer Zusatzangebote (z.B. Freitagsangebot, Bastelangebote ect.)

    • Beim Fehlen von mindestens 3 Fachkräften entfällt gänzlich die Erledigung der Hausaufgaben.

    • In dem Fall werden die Personenberechtigten und Lehrer unverzüglich informiert.

    • Personenberechtigte werden gebeten täglich die Homepage einzusehen ob weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen.

    • Verschiebung von Entwicklungsgesprächen und Absage von Terminen.

    • Mit dem Träger wird abgeklärt ob eine Vertretungskraft einer anderen Einrichtung zur Verfügung steht.

3. Vorgehensweise Notfallstufe 3 (4 von 7 Fachkräften fehlen)

    • Alle Maßnahmen der Stufe 1 und 2 werden übernommen.

    • Die Notfallgruppe tritt in Kraft. (10:30 Uhr bis 16:00 Uhr)

    • Die Leitung/Stellvertretung legen die Gruppenhöchstgröße fest (abhängig von dem Alter der Kinder, Persönlichkeit der Kinder).

    • Die Personenberechtigten und der Elternrat werden sofort informiert.

    • Zuerst die Personenberechtigten deren Kinder nicht betreut werden können, danach die restlichen Personenberechtigten (Abfrage erfolgt bei Vertragsbeginn).

    • Weitere Maßnahmen können die Personenberechtigten der Homepage entnehmen. Diese wird immer aktualisiert.

    • Ggf. Mitteilung an das Jugendamt durch den Träger

      • Ist das Wohl der Kinder akut gefährdet?

      • Kann die Aufsichtspflicht noch gewährleistet werden?

      • Haben die Maßnahmen, die zur Regelung der Notsituation ergriffen werden müssen, deutliche Auswirkungen auf den Betrieb der Einrichtung und damit auf die Familien.

4. Vorgehensweise Notfallstufe 4 (5 von 7 Fachkräften fehlen)

    • Vorübergehende Schließung der Einrichtung durch den Träger

    • Sobald dies abzusehen ist, werden die Personenberechtigten informiert.

    • Mitteilung an den Träger und das Jugendamt.

    • Alle weiteren Verfahrensweisen können die Eltern der Homepage und dem Aushang an der Eingangstür entnehmen.

Wichtig ist uns, dass alle Maßnahmen, insbesondere bei der notwendigen Verringerung der Öffnungszeiten, Schließung oder der Einrichtung einer Notgruppe, entsprechend der bestehenden Gesetze, Vorschriften und Ordnungen transparent und beteiligungsorientiert (Team, Personensorgeberechtigte,Träger , Jugendamt) vereinbart und umgesetzt werden.

 

Folgende Schließzeiten sind 2023/2024 im Hort in Abstimmung mit dem Träger geplant:

Pädagogischer Tag: 09.02.2024

Brückentag: 10.05.2024

Schließzeit Sommerferien: 15.07.2024 - 26.07.2024

Weihnachtsferien: 24.12.2024 - 01.01.2025

 "Elternchance ist Kinderchance" - Elternbegleiterinnen im Hort See

Was sind Elternbegleiter?

2011 brachte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Programm “Elternchance ist Kinderchance” auf den Weg. Dieses Programm bietet die Möglichkeit einer Qualifizierung zum “Elternbegleiter”.
Ziel ist es, Mütter und Väter in Fragen der Bildung und Entwicklung ihrer Kinder von der Geburt bis zum Ende der Grundschulzeit fachkundig und wertschätzend zu unterstützen, zu begleiten und zu beraten. Somit werden Eltern auf den Lern- und Bildungswegen ihrer Kinder begleitet und frühzeitig für die Bildungsverläufe ihrer Kinder und die Übergänge im Bildungssystem kompetent beraten.

Aufgaben der Elternbegleiter

Die Aufgaben der Elternbegleiter sind vielfältig und zielen darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen Fachkräften und Eltern zu fördern, indem die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft gestärkt wird. Elternbegleiter vermitteln Kenntnisse im Stellenwert von Bildung und zu den Bildungsverläufen, sodass sie auch Eltern bei anstehenden Entscheidungen, wie bei Bildungsübergängen, Informationen anbieten. Zudem helfen sie, Fähigkeiten von Kindern einzuschätzen, diese individuell zu fördern und nach Bedarf Familien an andere Dienste zu vermitteln. Dabei entwickeln Elternbegleiter eine Zusammenarbeit und sozialraumbezogene Vernetzung mit anderen eltern- und kindbezogenen Einrichtungen, Trägern und Instituationen.

Wer sind die Elternbegleiterinnen im Hort See?

Andrea Barthel und Katja Wolfram absolvierten die Qualifikationsmaßnahme zur Elternbegleiterin. Sie werden zukünftig Eltern bei Fragen zur Entwicklung und der Förderung ihrer Kinder als Vertrauensperson zur Seite stehen.
Eine Vertrauensbeziehung ist eine menschliche und fachliche Vorraussetzung für eine wirksame Zusammenarbeit. Deshalb erhalten Datenschutz und Schweigepflicht einen wichtigen Stellenwert.

Herzliche Grüße, Ihr Hortteam
Wir nutzen Cookies und Dienste Externer Anbieter (wie z.b. Google Web Fonts) auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Eine genaue Übersicht der verwendeten Dienste sind in den Datenschutzerklärung aufgeführt.